Als zertifizierter Immobiliengutachter bewerte ich sachverständig Ihre Immobilie.

Um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, erstelle ich für Sie fachkundig Verkehrswert-Gutachten nach anerkannten Bewertungsmethoden. Ich fertige die Wert-Ermittlungen unabhängig und gewissenhaft auf der Grundlage der Besichtigung des Objekts und wichtiger Informationen wie Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis usw.

Eine Verkehrswertermittlung gibt eine objektive und umfassende Beschreibung einer Immobilie. Diese ist wichtige Grundlage bei Vermögensauseinandersetzungen in Erb-, Schenkungs-, Übertragungs- und Trennungs-Angelegenheiten, beim Verkauf, für steuerliche Bewertungen, für Beleihungszwecke und bei gerichtlichen Verfahren.

Mit meiner Wertscheinschätzung sowie Verkaufs-Kompetenz unterstütze ich Verkäufer beim Verkauf und Kaufinteressenten beim Erwerb einer Immobilie.

Folgende Objektarten werden von mir bewertet:

  • Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • unbebaute Grundstücke, einschl. landwirtschaftlich genutzten Grundstücken

Fachkundige Wertermittlung Ihrer Immobilie benötigen Sie unter anderem für folgende Zwecke:

  • Persönliche Vermögensdisposition
  • Entscheidungshilfe durch eine Marktschätzung für An- und Verkauf einer Immobilie
  • Vermögensauseinandersetzung bei Trennung
  • Steuerliche Regelungen
  • Erbauseinandersetzung
  • Vermögensübertragung, z. B. Schenkung

Meine Auftraggeber sind in aller Regel:

  • Privatpersonen
  • Anwalts- und Steuerberatungskanzleien
  • Vermögensverwaltungen
  • Unternehmen

Zur Wertermittlung werden folgende Verfahren gem. ImmoWertV angewandt:

  • Vergleichswertverfahren
    z.B. bei Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Ertragswertverfahren
    z.B. bei Wohnanlagen, Wohn- und Geschäftshäusern
  • Sachwertverfahren
    z.B. bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Der Verkehrswert wird aus dem Ergebnis der angewandten Verfahren abgeleitet und ist in §194 BauGB wie folgt definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten u. tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.

Gerne werde ich für Sie tätig und freue mich auf ihre Anfrage – gerne bereits mit Unterlagen.

Ihr Bernd Gassenschmidt
Dipl.-Sachverständiger DIA
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert
Zertifizierter Immobilienmakler nach DIN EN 15733